Wochenbett
Hausbesuche
Jede Frau kann auch nach der Geburt Hebammenhilfe in Anspruch nehmen und dabei von ihrer Hebamme Begleitung und Unterstützung in der Zeit des Wochenbettes erfahren.
Die gesetzliche Regelung sieht in den ersten 8 Wochen bis zu 26 Besuche vor. Diese Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit wahrgenommen werden.
Die Hebamme betreut Sie nicht nur bei allen normalen Veränderungen in der Zeit nach der Geburt, sondern sie ist auch die richtige Ansprechpartnerin bei eventuellen Schwierigkeiten. Die Häufigkeit der Hausbesuche richtet sich nach dem Bedarf der jungen der Familie - d.h. gegebenenfalls auch täglich.
Sie umfassen folgende Bereiche:
- Betreuung des Kindes: Körper- und Nabelpflege, Ernährungs- beratung und Hilfe bei Blähungen. Blutentnahme für den Stoffwechseltest, nach Aufenthalt in der Kinderklinik und anderen Problemen.
- Betreuung der Mutter: Beratung bei seelischen und körperlichen Veränderungen, Beobachtung und Unterstützung aller Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, Hilfe beim Stillen, Anleitung zur Rückbildungsgymnastik. Außerdem können Kontakte zu Rückbildungskursen, Stillgruppen, Beratungsstellen, Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen für Frauenund Kinder vermittelt werden.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig - noch während der Schwangerschaft - zur Wochenbettbetreuung an.
Kurse nach der Entbindung
Viele Hebammen bieten einen Kurs zur Rückbildungsgymnastik (gymnastische Übungen für Kreislauf, Beckenboden und Muskulatur) an. Es gibt auch noch andere Kursangebote (deren Kosten von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden), wie z.B. Babymassage, Stillgruppen, Babyschwimmen, Säuglingspflege. Informieren Sie sich bei Ihrer Hebamme.
